II. 1. Vorhalt der sexuellen Handlung mit einem Kind 1.1 Die Tochter der Beschwerdeführerin ist Opfer eines allfälligen sexuellen Missbrauchs durch den Beschuldigten. Diese wird von einem Prozessbeistand vertreten, der gegen die Teil-Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 20. Juni 2016 ebenfalls Beschwerde erhoben hat (Verfahren BKBES.2016.83). Die Beschwerdeführerin ist Angehörige im Sinne von Art. 116 Abs. 2 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0). Angehörigen stehen die gleichen Rechte zu wie dem Opfer, sofern sie Zivilansprüche geltend machen (Art. 117 Abs. 3 StPO).