Im Weiteren sage die Staatsanwaltschaft, es handle sich bei den Nacktfotos um ganz normale Familienfotos. Dabei vergesse sie, dass ihre Mutter sie informiert habe, der Beschuldigte habe ein Foto nur mit der Vagina des Kindes auf dem Handy die längste Zeit angeschaut. Der Beschuldigte habe zugegeben, ein solches Foto gehabt zu haben. Auch die Suche nach weiteren Beweismitteln sei von der Staatsanwaltschaft bewusst abgelehnt worden. Sie habe, noch bevor sie umgezogen sei, gefragt, ob man nicht eine Spurensicherung des Kinderzimmers vornehmen sollte. Sie habe immer noch Teppiche und Spielsachen aufbehalten, in der Hoffnung, dass dies noch gemacht werde.