Der Polizeibeamte habe damals eine alte Frau und eine frischgebackene Mutter, die stillend im Wochenbett gewesen sei, nicht nur brüskiert, sondern total geschockt. Betreffend sexuellen Missbrauch sei darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte mit seinen Anschuldigungen gegenüber ihr bezwecke, dass sie nicht glaubwürdig sei und ihre Meldung nicht ernst genommen werde. Das gelte auch hinsichtlich der ISG-Blockade/Verletzung am Becken des Kindes, welche sehr wohl von einem sexuellen Missbrauch kommen könne. Zum gleichen Zeitpunkt habe das Kind auch unerklärliche Harnweginfekte gehabt.