Bezüglich Verleumdung sei darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte und dessen Anwalt ihr verschiedene psychische Krankheiten vorgehalten hätten. Es sei menschenverachtend, nicht nur gegenüber ihr, sondern auch gegenüber dem ungeborenen Kind, wenn die Staatsanwaltschaft der Meinung sei, der Beschuldigte könne ohne weiteres eine hochschwangere Frau körperlich angreifen. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft seien gegenüber ihr voreingenommen. Der Polizeibeamte habe damals eine alte Frau und eine frischgebackene Mutter, die stillend im Wochenbett gewesen sei, nicht nur brüskiert, sondern total geschockt.