Zunächst sei festzuhalten, dass es sich nicht um einen Sorgerechtsstreit handle. Die Trennung sei erst erfolgt, als sie und ihre Mutter den Verdacht auf sexuellen Missbrauch gehabt hätten. Betreffend Urkundenfälschung zeige ein E-Mail des Beschuldigten, dass er die Unterschrift nicht aus Zeitgründen gefälscht habe. Er habe zudem mehrmals ihre Unterschrift gefälscht. Bezüglich Verleumdung sei darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte und dessen Anwalt ihr verschiedene psychische Krankheiten vorgehalten hätten.