Gleichzeitig teilte sie den Parteien mit, sie erachte die Untersuchung gegen B.___ wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, Urkundenfälschung und Tätlichkeiten sowie gegen A.___ wegen Tätlichkeiten und übler Nachrede als vollständig und beabsichtige, das Verfahren einzustellen. Den Parteien wurde Gelegenheit gegeben, Beweisanträge sowie allfällige Entschädigungsbegehren zu stellen. Bezüglich der Vorhalte der Beschimpfung (B.___) sowie Drohung und Sachbeschädigung (A.___) sei beabsichtigt, einen Strafbefehl zu erlassen. Der Prozessbeistand von C.___ beantragte am 29. Februar 2016, es sei A.___ einzuvernehmen. Dieser Antrag wurde mit Verfügung vom 2. März 2016 abgewiesen.