«Verschroben» stellt kein Schimpfwort dar, auch nicht im Zusammenhang mit «Adventistin» und wenn eine Grossmutter ihr Grosskind «abartig abküsst» ist damit sicher keine sexuelle Handlung gemeint. Dies auch im vorliegenden Fall nicht, als der Vorhalt im Zusammenhang mit dem gegen den Beschuldigten von seiner Frau erhobenen Vorwurf des sexuellen Missbrauchs erfolgte. Gemeint war offenkundig, dass es die Beschwerdeführerin in den Augen des Beschuldigten mit Küssen der Enkelin übertreibt.