Sie verstehe nicht, dass alles, was der Beschuldigte sage und mache, schöngeredet und alles andere abgeschmettert werde. Es gehe darum, dass ein kleines Kind von seinem eigenen Vater gemein sexuell missbraucht worden sei. Für das seien die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig. 3. Die Staatsanwaltschaft verzichtete am 12. August 2016 mit Verweis auf die angefochtene Verfügung auf eine Vernehmlassung. 4. Der Beschuldigte liess am 12. September 2016 ebenfalls mitteilen, er verzichte auf eine Stellungnahme zur Beschwerde.