am 8. Juli 2016 Beschwerde. Der Beschuldigte und sein Anwalt hätten die Aussage «verschrobene Adventistin» verwendet, um ihre Glaubwürdigkeit vor Gericht herabzusetzen. Sie werde wegen ihrem Glauben diskriminiert; es sei ein rechtlich relevanter Ehrangriff. Abartig küssen habe sehr wohl mit einer sexuellen Andeutung zu tun. Man habe die Aussage des Beschuldigten aus ihrem Kontext gerissen. Im besagten E-Mail-Austausch zwischen ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn sei der Verdacht auf Kindsmissbrauch das Thema gewesen. Sie verstehe nicht, dass alles, was der Beschuldigte sage und mache, schöngeredet und alles andere abgeschmettert werde.