Im Weiteren wies sie darauf hin, ihre Mutter habe gezaubert, dass man ihr ihre Wohnung abreissen wolle. 1.4 Mit Verfügung vom 16. August 2016 wurde der Anzeigerin Frist gesetzt zur Einreichung eines schriftlichen Berichts des neuen Zahnarztes. Dies unter Hinweis darauf, dass bei unbenutztem Ablauf der Frist eine Nichtanhandnahme der Anzeige in Erwägung gezogen werde. 1.5 Am 24. August 2016 ersuchte die Anzeigerin um eine Fristerstreckung zur Einreichung des Berichts. Am 28. November 2016 stellte die Staatsanwaltschaft fest, es sei bis heute nichts eingegangen, weshalb eine Nichtanhandnahme in Erwägung gezogen werde, wenn bis 9. Dezember 2016 kein Bericht auf der Staatsanwaltschaft eingehe.