Der in der Honorarnote vom 14. September 2016 geltend gemachte Aufwand von 33,5 Stunden erscheint angemessen. Hinzu kommt der Aufwand für die Hauptverhandlung von 3,5 Stunden, für die Urteilseröffnung von einer halben Stunde und für die Nachbetreuung von einer Stunde. Insgesamt sind somit 38,5 Stunden zu entschädigen. Inklusive Auslagen von CHF 29.50 und der Mehrwertsteuer von 8 % führt dies zu einer Entschädigung von CHF 7‘516.25, zahlbar durch den Staat Solothurn, auszahlbar durch die Zentrale Gerichtskasse.