Zur Frage der ambulanten Massnahme hat der Gutachter heute ausgeführt, auch diese dürfte schwierig zu vollziehen sein, da sich der Beschwerdeführer dieser wegen seiner Persönlichkeitsstörung im Innersten verweigert. Allerdings würde der Beschwerdeführer nach seiner Einschätzung therapeutische Termine wahrnehmen, hingehen und sich auf eine «Behandlung» einlassen. Im Vordergrund müssten aber nicht die Persönlichkeitsstörung und die Pädophilie und deren therapeutische Korrektur und Behandlung stehen, sondern das frühzeitige Erkennen von für den Rückfall massgeblichen Problemen.