Mit einer Therapie soll nach moderner Auffassung nunmehr die Fähigkeit geschaffen werden, mit einer geistigen Abnormität sozialverträglich umzugehen. Dabei soll nicht primär eine Besserung der geistigen Gesundheit angestrebt werden, sondern die Therapie soll eher auf eine Begleitung und Führung als auf eine fachkundige Heilbehandlung hinauslaufen. Trotz dieser Lockerung der Praxis gilt als Richtschnur immer noch, dass die Massnahme den Charakter einer Behandlung haben muss. Blosse Betreuung etwa durch eine Fürsorgestelle genügt nicht.