Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Entscheid keine Beschwerde erhoben. 2. Wie bereits mehrfach ausgeführt, ist die Wahrscheinlichkeit für die erneute Begehung von Sexualdelikten auf einen Zeitraum von fünf Jahren bezogen gestützt auf das Gutachten von Dr. C.___ als mittelgradig bis hoch einzustufen. Ebenfalls bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren sei die Wahrscheinlichkeit für die erneute Begehung von Gewalt- (einschliesslich sexueller Kon- takt-)straftaten als hoch zu bewerten. An dieser Einschätzung hielt der Gutachter sowohl vor Amtsgericht Olten-Gösgen wie auch vor Obergericht ausdrücklich fest.