Vor Amtsgericht wiederholte er diese Einschätzung und vor Obergericht führte er zur Argumentation der Vorinstanz, es sei nicht ausgeschlossen, dass mit fortschreitender Therapie im Bereich der beim Beschwerdeführer diagnostizierten narzisstischen Persönlichkeitsstörung die Chancen verbessert werden könnten, auch dessen bestehende pädophile Neigung zu behandeln, aus, der Widerstand wäre zu gross. Es gebe keinen Einstieg in eine konstruktive Therapie. Ein gewisses Problembewusstsein müsse da sein und mit dem Beschwerdeführer komme man keinen Zentimeter weiter. Nochmals zu verlängern bringe daher nichts.