Der Beschwerdeführer befindet sich seit Jahren in einer Therapie ohne jeglichen Erfolg in Bezug auf die Problematik der Pädophilie. Auch Dr. C.___ erwähnt, die mehrjährigen Bemühungen verschiedener Therapeutinnen und Therapeuten hätten keine relevanten Veränderungen beim Beschwerdeführer gezeitigt. Die deliktrelevante Kernproblematik i.S. eines Wechselspiels zwischen narzisstischer Persönlichkeitsstörung und Paraphilie bleibe unbearbeitet und auch unbearbeitbar.