Der Beschwerdeführer berief sich immer wieder auf die angeblichen Aussagen von Frau E.___, wonach er keine Therapie wegen Pädophilie brauche und auch sonst gesund sei. Daran hielt er selbst dann fest, als er mit den dieser Auffassung widersprechenden KG-Einträgen und Therapieberichten konfrontiert wurde und Frau E.___ ihm ihre Sicht in einem dreistündigen Gespräch dargelegt hatte (vgl. Austrittsbericht des FPD vom 12. August 2015, S. 9; Therapiebericht vom 16. August 2012, unterzeichnet von Frau E.___ und Dr. med. H.___). Die angebliche Nichtnotwendigkeit einer Therapie wegen Pädophilie lässt sich somit nicht auf die Auffassungen von Frau E.___ stützen.