Sie legt zwar dar, der Beschwerdeführer habe jegliches sexuelles «Sichhingezogenfühlen» zu Kindern resp. jungen Mädchen verneint (womit sie aber nur die Auffassung des Beschwerdeführers wiedergibt) und sie attestiert dem Beschwerdeführer auch «nur» eine Verdachtsdiagnose der Pädophilie vom nicht ausschliesslichen Typus. Sie erwähnt aber ausdrücklich, dass dieser Punkt im kommenden Therapieverlauf im Fokus stehe und sie befürwortete eine Teilnahme am Sexualstraftäter-Behandlungsprogramm ASAT-Suisse. Der Beschwerdeführer berief sich immer wieder auf die angeblichen Aussagen von Frau E.___, wonach er keine Therapie wegen Pädophilie brauche und auch sonst gesund sei.