Aus dem Verlauf ergäben sich Hinweise, die daran zweifeln liessen, den Beschwerdeführer zu einer aktiven Mitarbeit in der Therapie zu motivieren. Deshalb sei seine therapeutische Beeinflussbarkeit in Frage zu stellen und es werde bezweifelt, dass er therapeutischen Interventionen zugänglich sei. Diese Zweifel vermochte der Beschwerdeführer auch an der heutigen Verhandlung nicht auszuräumen. Er führte aus, alles gemacht zu haben und es sei alles gemacht worden. Die Therapie habe das gebracht, was sie habe bringen können. Er sei nicht pädophil und brauche deshalb auch keine Therapie deswegen. Er verstehe den Sinn einer solchen Therapie nicht.