Den Täteranteil spalte er nach wie vor ab und verweigere eine entsprechende selbstkritische Auseinandersetzung. Er habe auf seinen Überzeugungen, keine Persönlichkeitsstörung zu haben, keine pädophilen Neigungen zu besitzen, nicht schuld an den sexuellen Übergriffen zu sein und keine Therapie in diesem Sinne zu brauchen, beharrt. Es könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht von einer erfolgreichen Behandlung gesprochen werden. Die Legalprognose habe sich in keiner Weise bessern lassen. Aus dem Verlauf ergäben sich Hinweise, die daran zweifeln liessen, den Beschwerdeführer zu einer aktiven Mitarbeit in der Therapie zu motivieren.