diese Einschätzungen anlässlich der Verhandlung vor Amtsgericht Olten-Gösgen. Eine Relativierung seiner Aussagen könnte nur ermöglichen, wenn der Beschwerdeführer zumindest eine Bereitschaft zeigen würde, sich mit dem Themenkomplex der sexuellen Ansprechbarkeit durch Kinder inhaltlich auseinanderzusetzen und er auch zulassen würde, mit der Tätergruppe der pädophilen Straftäter in einen Topf geworfen zu werden. Darüber hinaus brauche es die Fähigkeit bzw. Bereitschaft, die Konfrontation mit eigenen problematischen Denk- und Verhaltensstilen zuzulassen. Ohne diese Voraussetzung laufe eine Psychotherapie ins Leere. Letztlich werde dann das Thema der Therapie und nicht der Klient Thema.