Damit schliesse sich der Kreis aus fehlender Störungseinsicht und therapeutischem Erfordernis: A.___ könne nicht zugeben, was aus seiner Sicht nicht sein dürfe. Die deliktrelevante Kernproblematik i.S. eines Wechselspiels zwischen narzisstischer Persönlichkeitsstörung und Paraphilie bleibe unbearbeitet und auch unbearbeitbar. Die bisherigen Bemühungen im Sinne eines «viel hilft viel» fortsetzen zu wollen, eventuell auch in einem anderen Setting, erschienen nicht erfolgversprechend.