Sie stehen gemäss den Aussagen der Gutachter auch in engem Zusammenhang mit den Straftaten und sind die Ursache für die erwähnte Rückfallgefahr bezüglich der Sexualdelikte. Dies hat bereits das Obergericht im Urteil vom 14. April 2010 festgehalten. Der Beschwerdeführer begründet denn auch nicht näher, weshalb er dieses Erfordernis für die Anordnung resp. Verlängerung der Massnahme nicht als erfüllt sieht. 4.2.4 Eignung der Massnahme Damit eine stationäre Massnahme verlängert werden kann, muss – im Sinne von Art.