Am 1. Oktober 2015 legte Dr. med. C.___, zertifizierter forensischer Psychiater SGFP, ein ausführliches psychiatrisches Gutachten vor. Dieses stützt sich auf die umfangreichen Vorakten ab und erfolgte in Kenntnis der früher erstellten psychiatrischen Gutachten, mit welchen es sich auseinandersetzt. Es nimmt zu den entscheidenden Fragen der Diagnosestellung und Legalprognose in klarer Weise Stellung. Das Gutachten ist schlüssig und nachvollziehbar, weshalb ihm voller Beweiswert zukommt. 4.2.3 Vorliegen einer schweren psychischen Störung Der Beschwerdeführer macht geltend, er leide nicht an einer schweren psychischen Störung i.S.v. Art. 59 Abs. 1 StGB (Ziff. 11 der Beschwerde)