Dass er keine unmittelbare Rückfallgefahr sehe, heisse nicht, dass keine Gefahr bestehe; es bestehe nie keine Gefahr. Aber er sehe sie nicht auf unmittelbare Sicht, sondern im weiteren Verlauf, wenn sich der Beschwerdeführer in Konflikte verstricke und er in Versuchungssituationen so reagieren könnte wie 2006. Auch ein eng gestecktes Risikomanagement könnte das nicht in der Situation verändern; man könnte einfach vorher merken, wenn es Probleme gebe und dann noch engmaschiger betreuen. Aber es bleibe ein Versuch. Dass eine ambulante Therapie die Rückfallgefahr entscheidend relativieren könnte, könne man nicht sagen.