Und auch die Kombination der dissozialen und narzisstischen Persönlichkeitsstörung und Psychopathy liessen sich behandeln, aber der Anspruch sei ungleich höher und auch der Zeitraum, der für die Behandlung zu veranschlagen sei. Auf die Frage, wie der Beschwerdeführer zu behandeln wäre, um das mittel- und langfristige Rückfallrisiko zu senken, antwortete Dr. C.___, er sehe im Moment keine Möglichkeit, ihn zu behandeln. 3.2.3 Vor Obergericht führte C.___ aus, die von ihm gestellten Diagnosen blieben immer noch gleich, er erlebe Herrn A.___ heute ähnlich wie bei den Untersuchungsgesprächen und auch die kriminalprognostischen Bedenken seien immer noch die gleichen.