Auch die heutigen Antworten von Herrn A.___ stimmten ihn nicht optimistisch in Bezug auf eine künftige Therapie und er könne seine Aussagen auf S. 114 des Gutachtens nicht relativieren, nein. Die Tatsache, dass der Beschwerdeführer pädophile Neigungen bestreite, mache ihn nicht gefährlicher, aber es mache es ihm weiterhin schwierig, mit der Gefahr umzugehen, da er keine Strategien habe, damit umzugehen. Einen Einfluss auf seine Aussage zur Rückfallgefahr habe das nicht, diese bleibe die gleiche.