Dieses «viel hilft viel» könne man ins Unendliche fortsetzen und es bringe nichts. Das Problem hinsichtlich der Therapie sei das gewesen, dass bislang aufgrund dieser Selbstwertproblematik bei der Konfrontation mit problematischen Verhaltensweisen zwei Reaktionsstyle imponierten und beide seien für die Durchführung einer Therapie hochproblematisch bzw. verhinderten diese. Der erste sei, dass der Beschwerdeführer frustriert und bei zunehmender Konfrontation ärgerlich reagiere und es zu einem Abbruch oder Verweigerung komme. Zum anderen werde das Thema verlagert und vermeintliches Fehlverhalten der Justiz oder der Therapeuten zum Gegenstand der Therapie. Er sehe bei Herrn A.___