die Teilnahme an einer solchen Gruppe sei für ihn jedoch nicht infrage gekommen, weil sein Selbstbild (jedenfalls kein Pädophiler, und ein Kindsmissbraucher gleichsam durch einen Unfall geworden zu sein) hierdurch massiv gefährdet worden wäre. Damit schliesse sich der Kreis aus fehlender Störungseinsicht und therapeutischem Erfordernis: A.___ könne nicht zugeben, was aus seiner Sicht nicht sein dürfe. Die Behandler seien dadurch gezwungen, an Symptomen zu laborieren, die für die Senkung des Rückfallrisikos nicht zentral seien.