Bezüglich der Rückfallgefahr hielt der Gutachter fest, bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren sei die Wahrscheinlichkeit für die erneute Begehung von Sexualdelikten als mittelgradig bis hoch einzustufen. Ebenfalls bezogen auf einen Zeitraum von fünf Jahren sei die Wahrscheinlichkeit für die erneute Begehung von Gewalt- (einschliesslich sexueller Kontakt-)straftaten als hoch zu bewerten. In beiderlei Hinsicht (Sexualstraftaten bzw. Gewalt- und/oder sexuelle Kontaktstraftaten) sei nicht zu befürchten, dass A.___ unmittelbar rückfällig werde. Vielmehr sei anzunehmen, dass es nach Monaten oder Jahren (also mittel- bis langfristig) zu entsprechenden Straftaten komme.