Zum Therapieverlauf erwähnte sie, der Beschwerdeführer habe im aktuellen Vollzug noch keinerlei Veränderungen in seiner Persönlichkeitsstruktur wie auch in seiner paraphilen Problematik erzielen können. Auffällig sei, dass er auch unter zuweilen erdrückender Beweislast keine Verantwortung für seine Handlungen übernehme und sogleich neue Erklärungen anführe, ohne Verantwortung für sein Tun zu übernehmen oder ein Missbehagen zu zeigen. Auch in Bezug auf die Sexualdelikte zeigten sich bei ihm Eigenschaften, wie sie bei noch nicht therapierten Sexualstraftätern häufig sichtbar seien. Es bestehe ein deutliches strukturelles Rückfallrisiko für weitere sexuelle Handlungen an Kindern.