Dies sei bei A.___ trotz jahrelangen therapeutischen Bemühungen nicht möglich erschienen, weil bis heute bereits die Grundlage einer Therapie (therapeutische Allianz, Problembewusstsein, Störungseinsicht etc.) fehle. Aus dem Verlauf ergäben sich Hinweise, die daran zweifeln liessen, den Beschwerdeführer zu einer aktiven Mitarbeit in der Therapie zu motivieren. Deshalb sei seine therapeutische Beeinflussbarkeit in Frage zu stellen und es werde bezweifelt, dass er therapeutischen Interventionen zugänglich sei. 3. Begutachtung 3.1 Dr. med.G._