Der Beschwerdeführer habe störungsbedingt eine Tendenz, schwierige bzw. belastende Situationen, die er nicht in sein Selbstkonzept integrieren könne, so zu verzerren, dass er sie ertragen könne. Auffallend im bisherigen Therapieverlauf sei, dass der Beschwerdeführer Sachverhalte und Auseinandersetzungen oft ganz anders aufgefasst habe, als sie besprochen worden seien oder stattgefunden hätten. Sein deutlich überschätztes, in weiten Teilen unrealistisch überhöhtes Selbstbild verhindere eine realistische Wahrnehmung von sich selbst und seiner Umwelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt könne von keiner erfolgreichen Behandlung gesprochen werden.