Seinen Täterteil spalte er nach wie vor ab und verweigere eine entsprechende selbstkritische Auseinandersetzung. Er könne sein Delikt und seinen pädophilen Persönlichkeitsanteil nicht in sein Selbstbild integrieren, was ein erschwerender Faktor für eine erfolgreiche Therapie sei. Der Beschwerdeführer habe Fortschritte gemacht, diese fielen jedoch im Verhältnis zur notwendigen intensiven Veränderungsarbeit klein aus. Die eingeschliffenen Verhaltensmuster würden derart tief sitzen und die Therapiefähigkeit einschränken.