So könnten Leitlinien aufgestellt und ein soziales Netz aufgebaut werden. Nach 10 Jahren Freiheitsentzug brauche der Beschwerdeführer ein Minimum an Betreuung. Das könnte die Bewährungshilfe machen. Auch die Heilsarmee könnte unterstützend wirken. Der Beschwerdeführer sei seit 23. August 2011 zu Unrecht in Haft. Dafür sei er mit mindestens CHF 200.00 pro Tag zu entschädigen. Bei einer Abweisung der Beschwerde würde die Suche nach einem Therapieplatz beginnen; es käme die erste Phase mit dem Aufbauen eines Vertrauensverhältnisses, dann wechsle die Therapeutin, vielleicht käme er mal nach St. Johannsen, dort aber wieder zu Beginn in die geschlossenen Abteilung. Das dauere Jahre.