Es gebe keine geeignete Anstalt. Fraglich sei zudem, ob überhaupt noch eine schwere psychische Störung vorhanden sei. Man könne den Beschwerdeführer nicht behandeln. Der Gutachter sage klar, die Chance, dass die Massnahme erfolgreich sein könne, gebe es nicht. Die Verlängerung bringe nichts. Man habe von Vollzugslockerungen gesprochen und plötzlich habe man wieder von vorne begonnen; er habe immer neue Therapeuten gehabt und nach sieben Jahren sei ihm von einer Mitarbeiterin des Straf- und Massnahmenvollzugs gesagt worden, man stehe am Anfang. Die Verwahrung drohe ihm heute nicht. Ob die Voraussetzungen dafür vorlägen, sei fraglich.