Es erscheine daher nicht ausgeschlossen, dass mit fortschreitender Therapie im Bereich der beim Beschwerdeführer diagnostizierten narzisstischen Persönlichkeitsstörung die Chancen verbessert werden könnten, auch dessen bestehende pädophile Neigung zu behandeln. Der Beschwerdeführer könne daher nicht als untherapierbar bezeichnet werden, weshalb eine Fortführung der Massnahme nicht als aussichtslos einzustufen sei. Eine Verlängerung der Massnahme sei auch verhältnismässig.