Es habe sich zwar seit Behandlungsbeginn immer wieder die Frage gestellt, ob er einer Behandlung überhaupt zugänglich sei, seit August 2013 werde aber eine positive Entwicklung im Vollzugsverlauf beschrieben. Diese lasse hoffen, dass mit ihm doch noch eine Grundlage für den Einstieg in eine vertiefte forensisch-therapeutische Arbeit geschaffen werden könne. 1.2 Das Amtsgericht Olten-Gösgen verlängerte die stationäre Massnahme mit Urteil vom 14. Januar 2016 mit der Begründung, der Beschwerdeführer wehre sich zwar nach wie vor gegen eine Therapie in Bezug auf die ihm attestierte Pädophilie in Form einer pädophilen Nebenströmung, im Übrigen zeige er sich aber grundsätzlich therapiewillig.