Das Amt für Justizvollzug, Straf- und Massnahmenvollzug, wies mit Schreiben vom 23. Mai 2016 darauf hin, die Legalprognose sei unverändert ungünstig und im Vergleich zum Juli 2014 müsse heute auch von einer gänzlich ungünstigen Behandlungsprognose ausgegangen werden. Zum heutigen Zeitpunkt wäre deshalb keine Antragstellung auf Verlängerung der stationären Massnahme mehr erfolgt, sondern wäre in einem ersten Schritt dem Departement des Innern die Aufhebung der stationären Massnahme zufolge Aussichtlosigkeit empfohlen und in einem zweiten Schritt dann ein Antrag an das Gericht lautend auf Anordnung der Verwahrung gestellt worden. III.