Dieses Gesuch wies das Amt für Justizvollzug am 3. Oktober 2014 ab. Am 29. Mai 2015 beantragte er bis zum Vorliegen des neuen Gutachtens die Versetzung in ein Untersuchungsgefängnis. Er sei mit den neuen Therapieansätzen nicht einverstanden und habe jedes Vertrauen in die Therapeutin Frau D.___ verloren. Dieses Gesuch wies der Amtsgerichtspräsident von Olten-Gösgen mit Verfügung vom 29. Juni 2015 ab. Am 22. Mai 2015 beantragte A.___ erneut die Versetzung in ein Untersuchungsgefängnis. Er sei nicht mehr bereit, die Therapie bei D.__