Er habe einen Kreis, der ihn stützen werde. Bewährungshilfe wäre gut und damit wäre er auch einverstanden. Er würde das beweisen, wenn man ihm die Chance dazu geben würde. Mit diesem Schlusswort endet die öffentliche Verhandlung. Es erfolgt die geheime Beratung des Gerichts. Am Donnerstag, 22. September 2016, um 16.00 Uhr, wird den Parteien das Urteil mündlich eröffnet und gerade ausgehändigt. Die Beschwerdekammer des Obergerichts zieht in Erwägung: I. Eintreten Gemäss BGE 141 IV 396 ist gegen selbstständige nachträgliche Entscheide nach Art. 363 ff. Strafprozessordnung (StPO, SR 312.0) die Beschwerde das zulässige Rechtsmittel.