Dies wird verneint. In der Folge bittet sie Rechtsanwalt Jeker, seine Kostennote abzugeben, damit der Staatsanwalt diese einsehen könne. Es erfolgt die Befragung des Beschwerdeführers und anschliessend diejenige des Sachverständigen (in Anwesenheit des Beschwerdeführers; vgl. Audio-CD sowie separate Protokolle). Da keine Beweisanträge gestellt werden, wird das Beweisverfahren geschlossen. Es stellen und begründen folgende Anträge: Rechtsanwalt Jeker (mit Verweis auf seine bereits schriftlich gestellten Anträge): 1. Das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom 14. Januar 2016 sei aufzuheben.