{"Signatur": "SO_OG_002", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2016-09-16", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_002_BKBES-2016-15_2016-09-16.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=132461&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=39&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "c63ff588fdfd250f9fad1a432ac8961c"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BKBES.2016.15"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 16.09.2016 BKBES.2016.15"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Beschwerdekammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Beschwerdekammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Verlängerung der stationären Massnahme"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:45:58", "Checksum": "a480c6a60f32699f12c23581ed77409f", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Beschwerdekammer 16.09.2016 BKBES.2016.15\nRegeste:\nVerlängerung der stationären Massnahme\n\n\n3.2.2 Anlässlich der Verhandlung vor Amtsgericht Olten-Gösgen vom 6. Januar 2016 bestätigte Dr. C.___ diese Einschätzungen. Bezüglich einer allfälligen Relativierung seiner Aussagen, wonach die Voraussetzungen für eine Therapie beim Beschwerdeführer nicht vorhanden seien und wonach keine anderen Therapieangebote im stationären Bereich zur Verfügung stünden, führte er aus, was eine Relativierung ermöglich könnte, wäre zumindest eine Bereitschaft, sich mit dem Themenkomplex der sexuellen Ansprechbarkeit durch Kinder inhaltlich auseinanderzusetzen; und auch zuzulassen, dass man mit der Tätergruppe der pädophilen Straftäter in einen Topf geworfen werde. Darüber hinaus brauche es die Fähigkeit bzw. Bereitschaft, die Konfrontation mit eigenen problematischen Denk- und Verhaltensstilen zuzulassen. Ohne diese Voraussetzung laufe eine Psychotherapie ins Leere. Letztlich werde dann das Thema der Therapie und nicht der Klient Thema. Dieses «viel hilft viel» könne man ins Unendliche fortsetzen und es bringe nichts. Das Problem hinsichtlich der Therapie sei das gewesen, dass bislang aufgrund dieser Selbstwertproblematik bei der Konfrontation mit problematischen Verhaltensweisen zwei Reaktionsstyle imponierten und beide seien für die Durchführung einer Therapie hochproblematisch bzw. verhinderten diese. Der erste sei, dass der Beschwerdeführer frustriert und bei zunehmender Konfrontation ärgerlich reagiere und es zu einem Abbruch oder Verweigerung komme. Zum anderen werde das Thema verlagert und vermeintliches Fehlverhalten der Justiz oder der Therapeuten zum Gegenstand der Therapie.\nEr sehe bei Herrn A.___ im Moment keine erfolgversprechenden Aussichten; das Ganze drehe sich seit acht Jahren im Kreis und er sehe im Moment nicht, dass ihm der Ausstieg daraus gelingen werde. Einlassen heisse nicht unterwerfen, aber sich mit der Denkfigur der pädophilen Neigungen auseinanderzusetzen und es sei nicht möglich gewesen, mit ihm auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. Er müsse wollen und die Frage sei, ob er das wolle. Auch die heutigen Antworten von Herrn A.___ stimmten ihn nicht optimistisch in Bezug auf eine künftige Therapie und er könne seine Aussagen auf S. 114 des Gutachtens nicht relativieren, nein.\nDie Tatsache, dass der Beschwerdeführer pädophile Neigungen bestreite, mache ihn nicht gefährlicher, aber es mache es ihm weiterhin schwierig, mit der Gefahr umzugehen, da er keine Strategien habe, damit umzugehen. Einen Einfluss auf seine Aussage zur Rückfallgefahr habe das nicht, diese bleibe die gleiche. Dass er gesagt habe, es sei keine unmittelbare Rückfallgefahr zu befürchten, sei darauf zurückzuführen, dass die pädophile Problematik von Herrn A.___, die relevant sei für das Rückfallrisiko, nicht so relevant sei, dass diese jede andere Form von Sexualität ausschliesse, wie zum Beispiel bei der Kernpädophilie.\nAuf die Frage, was es heisse, die dissoziale Persönlichkeitsstörung sei unter die narzisstische Persönlichkeitsstörung zu subsumieren, führte Dr. C.___ aus, Persönlichkeitsstörungen hätten Überschneidungspotential; er sehe die narzisstische im Vordergrund und entscheidend, welche die Therapie dermassen erschwere oder gar verunmögliche. Narzisstische Persönlichkeitsstörungen liessen sich behandeln, wenn der Betroffene sich behandeln lassen wolle. Und auch die Kombination der dissozialen und narzisstischen Persönlichkeitsstörung und Psychopathy liessen sich behandeln, aber der Anspruch sei ungleich höher und auch der Zeitraum, der für die Behandlung zu veranschlagen sei. Auf die Frage, wie der Beschwerdeführer zu behandeln wäre, um das mittel- und langfristige Rückfallrisiko zu senken, antwortete Dr. C.___, er sehe im Moment keine Möglichkeit, ihn zu behandeln.\n3.2.3 Vor Obergericht führte C.___ aus, die von ihm gestellten Diagnosen blieben immer noch gleich, er erlebe Herrn A.___ heute ähnlich wie bei den Untersuchungsgesprächen und auch die kriminalprognostischen Bedenken seien immer noch die gleichen. Es sei nicht zu erwarten, dass man mit einer Therapie nur einen Zentimeter vorwärts komme. Nochmals zu verlängern bringe daher nichts. Es gebe keinen Einstieg in eine konstruktive Therapie. Auch von einer ambulanten Therapie im Sinne eines Einsteigens in einen therapeutischen Prozess würde er nichts erwarten. Was man machen könne, wäre ein soziales Netz so zu spannen, dass auftretende Probleme und Krisen schnell aufgefangen werden könnten. Das sei das einzig realistisch Machbare. Aber auch hier gelte, dass der Beschwerdeführer die Problematik seines Verhaltens nicht anerkenne. Eine ambulante Therapie würde daher nur einen regelmässigen Kontakt und eine Kontrolle, ob er Drogen nimmt, bringen. Das sei besser als nichts. Ein psychotherapeutischer Prozess, der eine deutliche Veränderung der Persönlichkeit und der sexuellen Ausrichtung bringen würde, würde er nicht erwarten. Man müsste versuchen, die Bewährungshilfe so eng zu machen, dass alles frühzeitig auffalle. Offen sei aber, welche Interventionsmöglichkeiten man dann hätte."}