__, vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Affolter, [...], ist für das Beschwerdeverfahren eine Parteientschädigung von CHF 2‘900.30 (inkl. Auslagen und MwSt.) zu bezahlen, auszahlbar durch den Staat Solothurn. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.