Stefan Christen in: forumpoenale 3/2016 S. 150 mit Hinweisen). Mit Honorarnote vom 31. Januar 2016 macht Rechtsanwalt Friedrich Affolter 10 Stunden und 40 Minuten zu einem Stundenansatz von CHF 250.00 geltend. Dies erscheint angemessen. Inklusive Auslagen von CHF 18.80 und der Mehrwertsteuer von 8 % führt dies zu einer Entschädigung von CHF 2‘900.30, zahlbar durch den Staat Solothurn. Demnach wird beschlossen: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 1‘200.00 zu bezahlen. 3. B.___, vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Affolter, [...