Die Beschwerdeführerin ist daher nicht Geschädigte im Sinne von Art. 115 Abs. 1 StPO und folglich als blosse Anzeigeerstatterin zur Beschwerde nicht legitimiert. Auf die Beschwerde ist nicht einzutreten. 3.1 Die Kosten des Beschwerdeverfahrens von total CHF 1‘200.00 gehen bei diesem Ausgang des Verfahrens zu Lasten der Beschwerdeführerin und sind mit der geleisteten Sicherheit zu verrechnen.