Für die anderen Daten wäre es möglich und wichtig gewesen, die Behauptung des Beschuldigten anhand von Zeugen zu überprüfen. Gänzlich unberücksichtigt bleibe schliesslich auch die Zeugenaussage des Direktors E.___. Dieser habe unter Eid bestätigt, dass der Beschuldigte ihm gegenüber die Taten zugegeben und um eine zweite Chance gebeten habe. Auch bezüglich des Gebrauchs der gefälschten Urkunde wäre es wichtig gewesen, wie beantragt, die ehemaligen engen Mitarbeiter des Beschuldigten zu befragen. Ebenso wenig seien die zwei, wenn nicht wichtigsten, Zeugen F.___ und G.___, welche den Auslöser für die Strafanzeige gegeben hätten, befragt worden.