Es sei vorgekommen, dass Kursbestätigungen für die Teilnehmer nicht am Kurstag hätten ausgedruckt werden können. Man, und damit sei wohl die Administration der A.___ AG gemeint, habe dann den Namen des [berufl. Bezeichnung], also des Beschuldigten eingesetzt. Demnach stehe fest, dass neben dem Beschuldigten weitere Mitarbeitende der Anzeigerin derartige Mutationen im [System X] vorgenommen hätten, ohne vom Beschuldigten dazu beauftragt worden zu sein, und es könne zudem nicht ausgeschlossen werden, dass andere Mitarbeitende über den Account des Beschuldigten Mutationen vorgenommen hätten.