Den Outlookeinträgen seines Kalenders dürfe keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden, sei doch allgemein bekannt, dass Agenden meistens nicht nachgeführt würden, wenn sich Differenzen vom geplanten zum tatsächlichen Tagesablauf ergeben hätten. Die Zeugin C.___ habe zudem in Übereinstimmung mit dem Beschuldigten Schnittstellenprobleme zwischen [System Y] und [System X] bestätigt, wonach es teilweise Namen von Moderatoren, die im [System Y] bei einem Kurs eingetragen gewesen seien, nicht ins [System X] übernommen habe. Es sei vorgekommen, dass Kursbestätigungen für die Teilnehmer nicht am Kurstag hätten ausgedruckt werden können.