Der Beschuldigte habe eingeräumt, verschiedentlich nach Durchführung der Kurse, also nachträglich, seine Präsenz an diesen Kursen im [System X] bereinigt zu haben, obschon er nicht als Moderator an diesen Kursen eingeplant gewesen sei. Es könne ihm nicht widerlegt werden, dass er oft unangemeldet an den Kursen erschienen sei und dort an Feedbackfahrten teilgenommen habe, was als Moderatorentätigkeit gelte. Den Outlookeinträgen seines Kalenders dürfe keine ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden, sei doch allgemein bekannt, dass Agenden meistens nicht nachgeführt würden, wenn sich Differenzen vom geplanten zum tatsächlichen Tagesablauf ergeben hätten.